wichtige Infos vom BHV

BHV-Info vom 29.04. - Amtliche Bekanntmachung des Bayerischen Handballverbandes e.V.
 
Das Erweiterte Präsidium (EP) hat nach Prüfung der Dringlichkeit folgende Ordnungsänderung beschlossen:
RECHTSORDNUNG - Zusatzbestimmung Nr. 16 zu § 25 Rechtsordnung
Verspätete oder unterlassene Meldung von Spielergebnissen:    5,00 € – 50,00 €
Diese Zusatzbestimmung zur Rechtsordnung tritt mit Veröffentlichung im Bayernsport in Kraft.
 
Dr. Markus Sikora
Vizepräsident Recht
(Quelle:  bhv-online.de)
 
BHV-Info vom 29.04. - Wichtige Hinweise zum Spielbetrieb:
 
Liebe Vereinsvertreter,  bitte folgende Hinweise beachten:
Der Spielplanraster zur Platzzifferauswahl ist im INFODownload der Vereine eingestellt.
Alle Fragen zum Bezirksspielbetrieb Männer/Frauen und D-Jugend sind an die stv. BV Spielbetrieb oder die Bezirksgeschäftsstelle zu richten.
Die Meldung für die Jugendligen der männlichen und weiblichen A - C Jugend  in der ÜBL  ist bis zum 8. Juni 2016 möglich. Der Anfangstermin wird noch bekanntgegeben.
 
Bitte beachten: Mannschaften, die in der Quali mitspielen und dort sportlich ausgeschieden sind, werden automatisch in die ÜBL, bzw. die Liga die sie sportlich erreichen, übernommen. Hier bitte keine  Neumeldung vornehmen. Vereine, die Mannschaften vor und während der Quali zurückgezogen haben, müssen für die ÜBL neu melden.
(Quelle:  bhv-online.de)